Aktuelles für Eigentümer:
Keine Untervermietung via Airbnb
Die Kündigung des Mietvertrags ist rechtens, wenn ein Mieter wiederholt die Räumlichkeiten an Touristen vermietet ohne die Genehmigung dafür vom Vermieter eingeholt zu haben. Die allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung ist hier nicht von betroffen.
AmG Hamburg, 21 C 17/23

Wer einen Pool unter Bäumen anlegt, trägt das Risiko selbst
Stehen etwa 90 Jahre alte Eichen nahe an der Grundstücksgrenze eines Nachbarn, kann dieser keine Entschädigung verlangen, wenn sein Grundstück — insbesondere ein Pool — durch herabfallendes Laub und Eicheln stark verschmutzt wird. Hat der Eigentümer den Pool in Kenntnis des Laub- und Fruchtanfalls gebaut, scheidet ein späterer Anspruch auf Ausgleichszahlungen (hier rund 280 Euro monatlich) aus. Da laut Gutachten der Laub-, Frucht- und Totholzabwurf ohnehin im üblichen Rahmen lag und auch bei Einhaltung der Grenzabstände Blätter und Äste auf das Nachbargrundstück geweht worden wären, besteht kein Anspruch auf eine sogenannte Laubrente.
OLG Frankfurt a. M. 19 U 67/23
Nützliche Links:
Wohngebäudeversicherungen bei Stiftung Warentest

